Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung und welche Auswirkungen hat Sie
Viele Darlehensnehmer verstehen nicht, dass es ihnen nicht möglich ist, ohne zusätzliche Kosten ihr Darlehen schneller zu tilgen, als geplant war. Den Banken entsteht aber ein Schaden für ausgefallenen Zinsgewinn. Grundsätzlich gilt, dass ein Darlehensnehmer nicht die Möglichkeit hat, sein Darlehen vorzeitig zu kündigen, ohne dass ihn das zusätzlich finanziell belastet. Das hat im Zusammenhang mit Darlehen zur Baufinanzierung, die eine extrem lange Zinsbindung haben können immer wieder eine wichtige Bedeutung für die Darlehensnehmer.
Schon vor Abschluss eines Darlehensvertrages sollte der Darlehensnehmer mit der Bank zur Option der Sondertilgungen hartnäckig verhandeln. Denn wenn diese vertraglich vereinbart sind und der Darlehensnehmer die Sondertilgungen im Rahmen der geplanten Größenordnungen einbringt, kann die Bank dafür keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Ist das versäumt worden, ist es für den Darlehensnehmer unter Umständen sinnvoller das zusätzliche Kapital in der Zwischenzeit anderweitig gewinnbringend anzulegen und erst einzusetzen, wenn die Anschlussfinanzierung geplant ist.
In Deutschland sind Banken nicht verpflichtet grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen vorzeitig aufzulösen. Wenn sie sich damit einverstanden erklären, lassen sie sich den ihnen entstandenen möglichen Zinsverlust teuer bezahlen. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird umso höher, je länger die Laufzeit des Darlehens noch wäre.
Wann es lohnt, die Vorfälligkeitsentschädigung trotzdem zu zahlen
Es kann durchaus Situationen geben, da ist der Darlehensnehmer dennoch gut beraten, wenn er auf der vorzeitigen Ablösung des Darlehens besteht. Zum Beispiel, wenn das neue Darlehen um ein Vielfaches günstiger ist als das Bestehende und die Zinsersparnis insgesamt höher sein wird, als es die Vorfälligkeitsentschädigung ist.
Methoden zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Bei der Berechnung wenden die Banken zwei verschiedene Methoden an.
Aktiv-aktiv-Methode, hier wird zusätzlich zum Schaden aus der Zinsdifferenz der Schaden an der Zinsmarge berechnet. Der Bank entgeht für die restliche Laufzeit ein geplanter Gewinn. Die Methode ist für den Darlehensnehmer die preiswertere Alternative, wird aber weniger häufig genutzt.
Bei der Aktiv-passiv-Methode rechnet die Bank alle ausfallenden Zahlungen auf. Vergleicht das mit einem möglichen Neugeschäft und wenn der Betrag größer ist, wird die Differenz daraus als Schaden ausgewiesen. Der muss vom Darlehensnehmer in Form der Vorfälligkeitsentschädigung ersetzt werden.
Wann keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden darf
Löst ein Kunde – aus welchen Gründen auch immer – sein Darlehen vorzeitig ab und nimmt bei dieser Bank parallel wieder ein neues Darlehen auf, dann darf nach deutschem Recht keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden.